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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht - Hans-Christian Krüger

Rechtsgebiete

Ich biete Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Hilfestellung zu jedem Zeitpunkt: Von der fachlichen Beratung im Vorwege eines Prozesses, als Rechtsanwalt oder Strafverteidiger im Prozess bis hin zur Nebenklägervertretung.
Meine Schwerpunkte liegen insbesondere in den nachfolgenden Rechtsgebieten:

Strafrecht

Unter Strafrecht wird allgemein Rechtsgüterschutz durch Einwirkung auf menschliches Verhalten verstanden. Die im Strafrecht definierten Sanktionen sollen die Menschen in erster Linie davon abhalten, fremde Rechtsgüter zu schädigen. Damit zielt es in erster Linie auf eine Veränderung des menschlichen Verhaltens hin zu einer Rechtskonformität.

Im Strafgesetzbuch werden die Straftatbestände definiert, die mit Sanktionen belegt sind, dazu zählen u.a. Diebstahl und Betrug als Vermögensdelikte, Mord, Totschlag und Körperverletzung als Straftaten gegen Leben und Gesundheit, Bestechlichkeit und Rechtsbeugung als Straftaten im Amt, aber auch Straßenverkehrsdelikte.

Die mit den Straftaten verbundenen Sanktionen beinhalten Geldstrafen und Freiheitsstrafen aber auch sonstige Maßnahmen, die sich an der Schwere der Tat und der Person im einzelnen orientieren.

Sozialrecht

Das Sozialrecht bezieht sich insbesondere auf das Verhältnis von öffentlicher Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger. Mit dem Sozialrecht werden verschiedenste Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien angesprochen, dazu zählen z.B. Sozialversicherung und Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung), soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z. B. Gewaltopferentschädigung), soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung), und soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende).

Verkehrsrecht

Mit dem Verkehrsrecht sind sämtliche Regelungen angesprochen, die sich auf die Ortsveränderung von Personen und Gütern beziehen. In dieses Rechtsgebiet fließen Vorschriften aus dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht ein. Bekannt ist insbesondere das Straßenverkehrsrecht als Ordnungsrecht, über das im wesentlichen die Sicherheit auf der Straße geregelt wird. Neben der Haftung bei Unfällen werden auch vertragsrechtliche Belange, wie z.B. der Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen sowie Reparaturen, behandelt. Darüber hinaus finden sich dort auch Bestimmungen zu Bußgelder und Verwarnungen sowie zur Fahrerlaubnis und zur Zulassung.

Bußgeld & Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten entsprechen Handlungen, die vorhandene Rechtsregeln nur geringfügig verletzen. Als Ahndung dieses Rechtsverstoßes wird keine Strafe ausgesprochen, sondern auf Grund der „Leichtigkeit“ des Vergehens lediglich eine Geldbuße o.ä..

Ordnungswidrige Handlungen werden zumeist in Spezialgesetzen definiert, die sich auf bestimmte Lebensbereiche beziehen. Am bekanntesten sind die Normen, die in der Straßenverkehrsordnung geregelt werden. Der Verstoß gegen die dort bezeichneten Regeln hat unterschiedliche Folgen: So kann eine entsprechende Ordnungswidrigkeit mit Punkten in Flensburg, einem Bußgeld aber auch einem Fahrverbot geahndet werden, um schlimmsten Fall gar mit der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die aus einer Ordnungswidrigkeit entstehende Geldbuße (oder Bußgeld) liegt zwischen 5,- EURO und 50.000,- EURO, bei juristischen Personen oder im Kartellrecht kann es auch darüber hinausgehen.

Die Geldbuße kommt nicht nur bei privaten Personen zur Anwendung, sondern auch gegen Beamte und Richter. Als Disziplinarbuße wird dagegen eine entsprechende Sanktion bei Soldaten bezeichnet.

Wenn eine Geldbuße nicht gezahlt wird, besteht für die Verwaltungsbehörde die Möglichkeit, eine Erzwingungshaft zu beantragen, die maximal 6 Wochen dauern kann. Sofern seitens des Schuldners eine Zahlungsunfähigkeit besteht, ruht die Vollstreckung. Bei Jugendlichen können alternativ zu einer Geldbuße z.B. auch Arbeitsleistungen als Sanktion angeordnet werden.

Zivilrecht & Verwaltungsrecht              

Das Zivilrecht (auch: Privatrecht oder bürgerliches Recht) regelt die Beziehungen der Bürger untereinander. Das wichtigste Gesetzbuch in diesem Zusammenhang ist das Bürgerliche Gesetzbuch.

Ausgehend vom Grundsatz, dass die Bürger ihre Beziehungen auch ohne den Einfluss des Staates selbstbestimmt gestalten können, werden über das Privatrecht z.B. auch handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen oder Arbeitsrecht und Urheberrecht tangiert. Das entsprechende Gestaltungsmittel ist in diesem Zusammenhang der privatrechtliche Vertrag, z.B. im Rahmen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.

Demgegenüber steht das Verwaltungsrecht als Recht der Staatsverwaltung und ist somit als Teil des öffentlichen Rechts anzusehen. Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und seinen Bürgern sowie den Institutionen der Verwaltungen untereinander. Dabei wird unterschieden zwischen allgemeinem Verwaltungsrecht und fachspezifischen Rechtsregeln, die sich auf einzelne Verwaltungszweige beziehen, wie z.B. dem Baurecht oder dem Kommunalrecht.

Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht steht im wesentlichen der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Es ist speziell auf junge Täter ausgerichtet, die sich zur Tatzeit vom Alter her zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden.

In Bezug auf die strafbaren Handlungen unterscheidet sich das Jugendgerichtsgesetz (JGG) nicht vom Strafrecht, d.h. alle Handlungen, die für Erwachsene strafbar sind, sind es auch für Jugendliche. Nur die Strafen unterscheiden sich wesentlich. Führen bei Erwachsenen strafbare Handlungen zu Haft- oder Geldstrafen, orientieren sich die Strafen des JGG eher an erzieherischen Aspekten, wie z.B. Arbeitsleistungen o.ä.

Begriffsklärungen

Rechtsbegriffe kurz erklärt

Berufung

Die Berufung wird angewendet, wenn Kläger oder Angeklagter mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sind ...

Beweisverwertungsverbote

Beweisverwertungsverbote regeln inwiefern bereits erhobene Beweise ...

Freispruchverteidigung

Je nach Sachlage und Beweismitteln kann die Strategie der Verteidigung unterschiedlich sein ...

Freispruch

Unter Freispruch wird die Entscheidung des Gerichts verstanden, den Angeklagten von allen Tatvorwürfe freizusprechen ...

Strafmaßverteidigung

Die Strafmaßverteidigung oder auch Strafzumessungsverteidigung ist das Gegenteil zur Freispruchverteidigung ...


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