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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht - Hans-Christian Krüger

Rechtsbegriffe

Berufung

Die Berufung ist das Rechtsmittel, das eine vollständige Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung eines Gerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nach sich zieht. Die Berufung wird angewendet, wenn Kläger oder Angeklagter mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sind.

Beweisverwertungsverbote

Beweisverwertungsverbote regeln inwiefern bereits erhobene Beweise im Anklageverfahren gegen den Angeklagten verwertet werden dürfen (bspw. Blutproben, verbotene Vernehmungsmethoden oder nicht ausreichende Zeugenbelehrung und Vernehmungsaufklärung durch Polizei etc.).

Freispruchverteidigung

Je nach Sachlage und Beweismitteln kann die Strategie der Verteidigung unterschiedlich sein. Die Freispruchverteidigung soll den Freispruch des Angeklagten von allen Anklagevorwürfen herbeiführen.

Freispruch

Unter Freispruch wird die Entscheidung des Gerichts verstanden, den Angeklagten von allen Tatvorwürfe freizusprechen. Der Freispruch ist in der Regel das zentrale Anliegen der Verteidigung. Die Kosten des Verfahrens trägt die öffentliche Hand und der Angeklagte kann seine notwendigen Auslagen, wie z.B. das Verteidigerhonorar der Staatskasse gegenüber geltend machen.

Strafmaßverteidigung

Die Strafmaßverteidigung oder auch Strafzumessungsverteidigung ist das Gegenteil zur Freispruchverteidigung. Diese wird in der Regel dann angewendet, wenn die eigentliche Schuld des Angeklagten außer Frage steht und dann ein möglichst geringes Strafmaß erreicht werden soll. Sind Beamte angeklagt, so ist zu beachten, dass eine gerichtlich entschiedene Strafe ein Dienstordnungsverfahren nach sich zieht, das weitreichendere Konsequenzen beinhalten kann.

Strafrabatt

Im Rahmen verfahrensbeendender Absprachen kann das Gericht eine Strafmilderung gegen die Abgabe eines Teil- oder Vollgeständnisses einräumen und somit dem Angeklagten Strafrabatt gewähren.

Rechtsmittel

Unter dem Begriff Rechtsmittel werden Handlungen verstanden, die die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch die nächsthöhere Instanz nach sich ziehen. Zu den Rechtsmitteln zählen z.B. Berufung oder Revision.

Revision

Revision wird als Rechtsmittel gegen Urteile angewendet, wenn ein Verfahrensfehler aufgetreten ist. Dieses Rechtsmittel basiert also nicht auf neuen Tatsachen, sondern stützt sich rein auf die Verletzung formellen oder materiellen Rechts.
Verfahrensbeendende Absprachen (Deal)
Unter verfahrensbeendenden Absprachen wird die Zusage einer Strafmilderung bzw. einer genauen Festlegung des Strafmaßes von Seiten des Gerichts verstanden, die dem Angeklagten nach Abgabe eines Teil- oder Vollgeständnisses eingeräumt wird. Vor allem im Zusammenhang mit komplizierten Sachverhalten werden die sogenannten Deals immer häufiger eingesetzt, da sie die Justiz erheblich entlasten. Für den Angeklagten bedeutet das z.T. erhebliche Strafrabatte.

Begriffsklärungen

Rechtsbegriffe kurz erklärt

Berufung

Die Berufung wird angewendet, wenn Kläger oder Angeklagter mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sind ...

Beweisverwertungsverbote

Beweisverwertungsverbote regeln inwiefern bereits erhobene Beweise ...

Freispruchverteidigung

Je nach Sachlage und Beweismitteln kann die Strategie der Verteidigung unterschiedlich sein ...

Freispruch

Unter Freispruch wird die Entscheidung des Gerichts verstanden, den Angeklagten von allen Tatvorwürfe freizusprechen ...

Strafmaßverteidigung

Die Strafmaßverteidigung oder auch Strafzumessungsverteidigung ist das Gegenteil zur Freispruchverteidigung ...

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